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17.5.2012 : 12:32 : +0200

Verlängerung

Für eine Lizenzverlängerung sind folgende Unterlagen nortwendig:

  1. der ausgefüllte,  unterschriebene und gestempelte Verlängerungsantrag
  2. das Original-Ausbildungsbuch (falls vorhanden) mit entsprechenden Einträgen oder entsprechende Teilnahmenachweise

Den Verlängerungsantrag finden Sie undefinedhier!

Im Ausbildungsbuch sollten bereits alle Fortbildungen, die Sie beim BSNW absolviert haben, von den Referenten eingetragen und bestätigt sein. Es werden Fortbildungen aus den letzten beiden Jahren der Gültigkeit der LIzenz zur Verlängerung anerkannt. Es müssen 16 Übungseinheiten im Bereich der Lizenz absolviert werden. Diese können in den beiden Jahren "gesammelt" werden, so dass Sie die komplette Fortbildung nicht in einem Jahr absolvieren müssen.

Sollten Sie bei einem anderen Sportverband Ihre Fortbildungen absolviert haben, bitten wir um Einreichung der Teilnahme-Nachweise in Kopie und möglichst einen Stundenplan. Lehrgänge des LSB, die zur Fortbildung der Herzsportlizenzen angeboten werden, werden im BSNW auch für die Verlängerung der gesamten Lizenz "Innere Organe" anerkannt.

Lehrgänge, die sich auf Breitensport, Präventionssport, Leistungssport usw. beziehen, können im Rehasport keine Anerkennung finden. Im Zweifelsfall fragen Sie bitte vorher nach.

Auch hier gilt wieder, dass die Lizenzen nur für ÜbungsleiterInnen unserer Mitgliedsvereine weiter bearbeitet und/oder verlängert werden. Sollten Sie derzeit keine Rehasportgruppe betreuen, haben Sie die Möglichkeit Ihre Fortbildungen in erforderlicher Anzahl bei Wiederaufnahme der Übungsleitertätigkeit nachzuholen und die Lizenz anschließend zu verlängern. Sie verliert nicht ihre Gültigkeit und Sie müssen keine komplette Neuausbildung absolvieren.