Das Sportabzeichen für Menschen mit Behinderung
Das Sportabzeichen unter Behindertenbedingungen erfreut sich nach wie vor großer Beliebtheit und stellt eine gute Möglichkeit dar, seine eigene Fitness zu überprüfen. - Alle haben eine Chance: SportlerInnen mit und ohne Vereinsmitgliedschaft, Jung und Alt und eben auch (fast) alle Menschen mit einer Behinderung. Der Deutsche Behindertensportverband hat die Bedingungungen und Regelungen zum Download auf seiner Internetseite bereit gestellt:
Sportabzeichen beim DBS
Deutsches Sportabzeichen für Menschen mit Behinderung-komplett-Stand: 01.01.2013
Der Fehlerteufel hat sich eingeschlichen, daher gibt es hier die Korrekturen:
Ein Klick auf die nebenstehende Grafik zeigt Ihnen die zu erfüllenden Bedingungen unter Behindertenbedingungen. Weitere Informationen zum Sportabzeichen allgemein finden sie unter:
http://www.deutsches-sportabzeichen.de
Prüfkarte zum Sportabzeichen
Die gültige Version der neuen Prüfkarte zum Sportabzeichen für Menschen mit Behinderungen liegt vor. Die
EINZELPRÜFKARTE oder die
GRUPPENKARTE gibts es hier als PDF Download! (Stand: 01.01.2013)
Hier gibt es dann auch noch den
LEITFADEN für die Sportabzeichenabnehmer!
Das Fitnessabzeichen des BSNW

Fitness mit Stern
Es muss nicht das Silberne Lorbeerblatt, die höchste verliehene sportliche Auszeichnung in Deutschland aus der Hand des Bundespräsidenten sein. Auch das Sportabzeichen macht den Träger stolz und motiviert ihn zu weiterem Training und zur Wiederholung und vielleicht sogar Verbesserung der sportlichen Leistung.
Die Bedingungen des Sportabzeichens wurden schon vor vielen Jahren für Menschen mit Behinderung angepasst. Gleiches gilt für die Anforderungen bei Bundesjugendspielen, bei denen es Richtlinien für den Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile gibt.
Eine große Gruppe behinderter Sportler kann jedoch auch die angepassten Bedingungen nur schwer oder gar nicht erfüllen: Menschen mit geistiger Behinderung.
Abhängig vom Ausprägungsgrad und Art der Behinderung ist bei ihnen im
Regelfall nicht nur die mentale Leistungsfähigkeit eingeschränkt, sondern auch die körperliche Leistungsfähigkeit sowie psychische Faktoren und das Sozialverhalten betroffen.
Die Folge ist, dass diese Menschen trotz teilweise engagiertem Training die Leistungen für das Sportabzeichen nicht erfüllen können und der Spaß am Sport und die notwendige Motivation zum langfristigen Sport treiben auf der Strecke bleiben. Mit dem Fitnessabzeichen will der BSNW einen Anreiz für diese Personen schaffen, sich langfristig sportlich zu betätigen und regelmäßig Sport zu treiben.
Dieses Abzeichen ist sportartenübergreifend und orientiert sich an den Inhalten des Deutschen Sportabzeichens. Verliehen werden das „Ein-Stern-“ und das „Zwei-Stern-Fitnessabzeichen“, wenn 50 - beziehungsweise 80 Prozent der erforderlichen Leistungen des Deutschen Sportabzeichens erreicht wurden. Die Farben des Abzeichens sind Gold, Silber und Bronze.
Bronze erhält der Sportler bei der ersten Abnahme sowie einer Wiederholung. Bei der zweiten und dritten Wiederholung gibt es Silber. Bei allen weiteren Wiederholungen wird das Fitnessabzeichen in Gold verleihen. Anders als beim Deutschen Sportabzeichen kann es auch von Kindern und Jugendlichen erworben werden.
Allein die Anzahl der Wiederholungen bestimmt, welche Farbe (Gold, Silber, Bronze) an den Sportler verliehen wird. Wer also beispielsweise dreimal das Ein-Stern-Abzeichen erworben hat und bei der vierten Wiederholung die Leistungen des Zwei-Stern-Abzeichens erfüllt, erhält dieses dann sofort in Silber.
Wer kann das Fitnessabzeichen abnehmen?
Jeder Übungsleiter mit einer gültigen B-Lizenz im Rehabilitationssport Bereich 70 (geistige Behinderung) und jeder Sonderpädagoge mit der Fachrichtung Sport soll das Fitnessabzeichen abnehmen können. Das Vier-Augen-Prinzip ist dabei nicht erforderlich, der Übungsleiter kann die Abnahme alleine übernehmen, die, wie beim Sportabzeichen, innerhalb eines Kalenderjahres erfolgen muss. Entsprechende Wiederholungen sind also möglich. Um den Sportler in der entsprechenden Alterskategorie zuzuordnen, gilt das Alter, das im Kalenderjahr der Abnahme erreicht wird.
Die erfolgreiche Abnahme des Fitnessabzeichens dokumentiert der Abnehmer auf dem dafür konzipierten Abnahmebogen. Diesen Bogen füllt er aus, versieht ihn mit der Lizenznummer des Absolventen und dem Stempel des Vereins beziehungsweise der Schule oder der Einrichtung. Die Dokumentation und die Kontrolle der Abnahme führt der Verein, die Schule oder die Einrichtung durch.
Wer stellt den Fitnesspass aus?
Ausgestellt und überreicht wird der Fitnesspass vom entsprechenden Verein, der Schule oder der Einrichtung. Auch die Dokumentation der Ausstellung erfolgt hier. Gegen eine kleine Schutzgebühr kann zusätzlich zum Pass ein Abzeichen beim BSNW erworben werden. Am Jahresende melden die entsprechenden Institutionen die Namen und die Leistungen der Absolventen des Fitnessabzeichens an dem BSNW, die dann auf der Internetseite des BSNW veröffentlicht werden sollen.
Im Laufe des nächsten Jahres wird das Verfahren rund um das Fitnessabzeichen in der Praxis überprüft. Dann werden eventuelle Korrekturen vorgenommen, damit es am Ende 2013 in einer endgültigen Form vorliegt.
Nähre Informationen zum Fitnessabzeichen, etwa die Leistungsanforderungen für das Ein-Stern- oder das Zwei-Stern-Abzeichen, ein Muster des Fitnesspasses und den Abnahmebogen als PDF finden Sie hier:
Leistungen Fitnesspass -Erwachsene-1-Stern
Leistungen Fitnesspass-Erwachsene-2-Stern
Leistungen Fitnesspass -Jugend-1-Stern
Leistungen Fitnesspass -Jugend-2-Stern
Auch die BSNW-Geschäftsstelle - Herr Jupp Dahlmanns ( dahlmanns(at)bsnw.de ) und Ingolf Jacob, ( bethelsport(at)bitel.net ) stehen Ihnen gerne mit weitern Auskünften zur Verfügung.











