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24.5.2013 : 14:03 : +0200

Sport in der Schlaganfall - Nachsorge

Nach Abschluss der Akutbehandlung werden Rehabilitationsmaßnahmen eingeleitet.

Diese richten sich nach Umfang und Schwere der beeinträchtigten Funktionen, sollten jedoch den Patienten immer ganzheitlich ansprechen. Lähmungen oder Störungen der Koordination, Sprachstörungen usw. machen krankengymnastische, ergotherapeutische, logopädische oder neuropsychologische Behandlungen erforderlich. Auch eine psychologische Betreuung des Patienten und ggf. seiner Angehörigen kann in Erwägung gezogen werden

Ein besonderer Wert kommt dem Rehabilitationssport zu, der, unter qualifizierter Leitung, die entstandenen Beeinträchtigungen körperlicher, psychischer und auch sozialer Art zu verbessern vermag und der das am Wohnort fortsetzt, was während der Reha geübt wurde. So kann ein nahtloser Übergang geschaffen werden.

Was kommt in Frage und welchen Nutzen hat Rehasport? Die speziell ausgebildeten Übungsleiter werden in ihren Sportstunden in der Regel folgenden Sport anbieten:

  • Gymnastik
  • Bewegungsspiele in Gruppen
  • Wassergymnastik
  • Leichtahletische Inhalte

Ziele sind:

  • Spaß an der Bewegung
  • Wiedererlernen beeinträchtigter Fertigkeiten
  • Festigung der in der Krankengymnastik (wieder-)erlernten Bewegungen im Alltag
  • Mobilisierung von Herz und Kreislauf
  • Zugewinn von Leistungsfähigkeit
  • Verringerung neurologischer Folgen (z.B. Spastik)
  • Wiedergewinnen von Selbstsicherheit und Selbstvertrauen in, mit und durch die Gruppe
  • Vermeiden von Isolation durch Gruppenaktivität
  • Kontakte knüpfen, Freunde finden, Erfahrungen austauschen
  • Mehr Gruppen sind nötig


Dazu wäre ein flächendeckendes Angebot an speziellen Rehasportgruppen für Schlaganfallbetroffene notwendig, was aber leider derzeit noch nicht gegeben ist. Der Behinderten-Sportverband NRW arbeitet daher eng mit der Stiftung Deutsche Schlaganfallhilfe und mit dem DBS zusammen, um hier Fortschritte zu erreichen. Das Prinzip „Qualität vor Masse“ steht dabei im Vordergrund und deshalb sind Richtlinien für Arbeit in Schlaganfallgruppen er-lassen worden. Die Komplexität und Schwere des Krankheits-bildes verlangen solche Regelungen, die jedoch keinen Verein davon abhalten sollten, Sportgruppen für Schlaganfallgruppen einzurichten. Weitergehende Informationen zur Gruppengründung, Ausbildungsmöglichkeiten für Fachübungsleiter usw. erhalten Sie auf der BSNW Geschäftsstelle.


Informationen zum Aufbau von Schlaganfall – Sportgruppen in NRW

1. Organisatorische Rahmenbedingungen für die Arbeit in Schlaganfall - Sportgruppen

Grundsätze für die Übungsarbeit

Für die Durchführung der Übungsarbeit im Rahmen von Schlaganfall - Sportgruppen sind insbesondere folgende organisatorische Grundsätze zu beachten.

  • Das Vorhandensein einer geeigneten Sportstätte ist zu gewährleisten (siehe Ziffer 1.2).
  • Die Übungsarbeit sollte regelmäßig, d.h. mindestens einmal in der Woche erfolgen; jährlich sind mindestens 40 Übungsstunden von jeweils mindestens 45 Minuten Dauer durchzuführen.
  • Die Übungsarbeit erfolgt unter der Leitung eines qualifizierten Übungsleiters; die Betreuung der Gruppe durch einen fachkundigen Arztes ist im Sinne der Beratung des Übungsleiters und der Teilnehmer der Gruppe sicherzustellen.
  • Die Durchführung der verwaltungsmäßigen Arbeiten durch den Verein ist zu gewährleisten (siehe Ziffer 1.5).
  • Die Mitglieder der Schlafanfall - Sportgruppe müssen dem BSNW gemeldet sein.
  • Die Vereine müssen ihre Gruppen dem BSNW melden und die Erfüllung der vorgenannten Bedingungen nachweisen.

Bei Beachtung der vorgenannten Grundsätze werden den Vereinen für die Gründung von Schlaganfall - Sportgruppen Finanzierungshilfen gewährt

Sportstätten

Geeignete Sportstätten sind durch den Verein bereitzustellen. Hierbei ist insbesondere zu beachten:

  • Die Größe und Ausrüstung der Sportgeräte muss einem adäquaten Bewegungsangebot gerecht werden;
  • Sporthallen sollten Zugang zu Sportfreianlagen oder zu einem Rad- bzw. Fußwegnetz in der freien Natur haben;
  • in der Nähe des Übungsortes muss ein funktionsfähiges Telefon zur Verfügung stehen, um ggf. einen Krankenwagen anfordern zu können (dazu gehören die Kenntnis der Telefonnummer und ggf. das Bereithalten von Geldstücken/Telefonkarte ;
  • in unmittelbarer Nähe der Sportstätte sollte ein Arztraum (ggf. Lehrerzimmer mit Liege o.ä.) zur Verfügung stehen.

Es wird den Gruppen empfohlen, sich in der Nähe der Sportstätte einen geeigneten Raum zu suchen, in dem sich die Gruppenmitglieder (evtl. mit Angehörigen) zu begleitenden außersportlichen Aktivitäten (Vorträge, Diätberatung, Entspannungsübungen, Gruppengespräche, etc.) zusammenfinden können.

Mitarbeiter

Die Übungsarbeit in Schlaganfall - Sportgruppen darf nur von speziell ausgebildeten Übungsleitern mit der Fachübungsleiterlizenz „Rehabilitationssport“, Bereich „Zentrales und peripheres Nervensystem“ mit dem Zusatz „Sport mit Schlaganfall-Betroffenen“ geleitet werden.

Den Vereinen müssen deshalb mindestens ein in der Betreuung von Schlaganfallpatienten erfahrener Arzt und ein qualifizierter Übungsleiter mit o.g. Ausbildung zur Verfügung stehen. Es wird jedoch empfohlen, nach Möglichkeit weitere Ärzte und weitere Übungsleiter sowie Psychologen und Ernährungsberater für die Mitarbeit zu gewinnen. Es wäre wünschenswert, wenn diese Personen einen langfristigen Programmplan mit thematischen Schwerpunkten erstellen.

Übungsleiter

Als Übungsleiter für Schlaganfall - Sportgruppen werden nur Inhaber der Lizenz „Rehabilitationssport” (s.o.) anerkannt. Die Qualifikation ist in Form einer gültigen Lizenz des Deutschen Sportbundes (DSB) nachzuweisen. Der BSNW bietet hierzu entsprechende Ausbildungen an (s. Lehrgangsplan 2003, S. 69). Ein Übungsleiter hat sich erst dann qualifiziert, wenn er die Ausbildung mit der Lizenzierung abgeschlossen hat.

Ärzte

Zur Fortbildung der Ärzte bietet die Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe und der DBS Fortbildungsveranstaltungen an. Die Teilnahme an diesen Veranstaltungen wird dringend empfohlen. Auf Wunsch versucht die Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe den Vereinn qualifizierte Ärzte zu vermitteln und gibt Auskunft über Fortbildungsveranstaltungen für Ärzte. Sofern den Vereinen Interessenten bekannt sind, sollten sie diese den Landes - Behinderten - Sportverbänden oder der Stiftung zwecks Teilnahme an entsprechenden Fortbildungsveranstaltungen benennen.

Notfallausrüstung

Eine Notfallausrüstung (- wie sie z.B. für die Arbeit in Herzgruppen notwendig ist -) wird nicht benötigt. Das nächstgelegene Krankenhaus sollte jedoch über die Existenz der Sportgruppe informiert sein.

Verwaltungsaufgaben des Vereines

Der Verein nimmt u.a. folgende Aufgaben wahr:

  • Klärung der personellen Voraussetzungen und Gewährleistung einer Kommunikations- und Informationsstruktur (Gewinnung und Betreuung der Ärzte und Übungsleiter und ggf. weiterer Fachleute);
  • Schaffung der organisatorischen Rahmenbedingungen (Sportstätten, apparative Ausstattung, u.a.);
  • Öffentlichkeitsarbeit;
  • Betreuung der Teilnehmenden (Anmeldung, Informationen, Besuche u.a.);
  • Abrechnung mit Krankenkassen, Rentenversicherungen, Bezirksregierung, Sportverbänden, Selbsthilfeorganisationen, Stiftung, Teilnehmern, Übungsleitern;
  • Bearbeitung von laufenden Vorgängen;
  • Durchführung von außersportlichen Aktivitäten zur Förderung des Aufbaus einer gesunden Lebensführung.

Weitergehende Informationen über die Rehabilitation von Schlaganfall – Patienten können u.a. folgende Organisationen bzw. Institutionen geben:

Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe
Postfach 104
33311 Gütersloh

Deutscher Behinderten – Sportverband e.V. (DBS)
Behinderten – Sportverband Nordrhein-Westfalen
Sportärztebünde
Ärztevereine/praktische Ärzte
Gesundheitsämter/Sportämter
Krankenhäuser/Rehabilitationskliniken
Krankenkassen
Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR)