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17.5.2012 : 11:30 : +0200
Statement von Landessportarzt Dr. Jürgen Eltze

Herzerkrankungen und Wettkampfsport

Immer wieder erhalte ich Briefe, mit denen behinderte Sportler mit kardialen Erkrankungen Ausnahmeregelungen für den Wettkampfsport in Anspruch nehmen wollen. Die beigefügten Atteste bringen allerdings nicht zum Ausdruck, dass der untersuchende Kardiologe den Sportler auf Grund eigener Untersuchungen ausdrücklich für Leistungssport und Wettkampfleistung für die gewählte Sportart uneingeschränkt fähig erklärt. Ich zitiere aus einem Schreiben des Sportlers „Der Arzt ist nicht bereit, eine Überweisung für einen Kardiologen auszustellen, da die hierdurch entstehenden Kosten nicht im Einklang mit dem Bestreben nach Kostensenkung im Gesundheitswesen stehen.".

Nach wie vor ist eine kardiale Erkrankung insbesondere eine koronare Gefäßerkrankung nicht auszuheilen. Das heißt, der Patient besitzt kein gesundes Herz und ist daher bei körperlicher Belastung in Verbindung mit emotionalem Stress komplikationsgefährdet. Selbstverständlich soll - wie auch wissenschaftlich belegt - ein Körpertraining die Leistungsfähigkeit des Herzens erhalten, dieses ist aber kontrolliert durchzuführen. Dafür sind kardiale Rehabilititationssportgruppen geschaffen worden. Diese werden von entsprechend ausgebildeten Übungsleitern. geleitet und in der Reanimation geschulten Ärzten begleitet. Eine ärztliche Überwachung dieser Patienten ist zu gewährleisten. Die Entscheidung, ob ein Fachkardiologe eingeschaltet werden muss, hat der behandelnde Arzt zu treffen. Die Kosten im Rahmen von Sportaktivitäten sind keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Lediglich Rehabilitationssport wird im Rahmen der Rahmenvereinbarung bezuschusst und die Vorordnung ist vom Arzt gegenüber der Krankenkasse berechnungsfähig.

Vielfach sind die um Atteste gebetenen Ärzte über die Leistungsanforderungen beim Behindertensport nicht informiert. Vielfach besteht die Auffassung, „Das bisschen Behindertensport wird schon nicht schaden."

Wenn bei den attestausstellenden Ärzten nachgefragt wird, ob die Leistungsansprüche bei der gewählten Sportart voll gegeben sind, werden vielfach die Attestaussagen zurückgezogen., da sich die Ärzte über die geforderten Leistungen nicht im klaren waren.

Da es durchaus Menschen mit kardialen Akuterkrankungen gibt, die sich wieder soweit erholen, dass eine Leistungseinbuße des Herzens nicht mehr nachweisbar ist, können diese durchaus im Rahmen der Eigenverantwortung auch Leistungssport betreiben. In diesen Fällen gelten aber die Sportler nicht mehr als sportartbezogen kardial behindert und können - falls keine weitere körperliche Behinderung besteht - nicht gegen Menschen mit Behinderung im Wettkampf antreten. Es besteht ja keine körperliche Leistungseinschränkung mehr. Insofern hat die Klassifizierung von der im „Funktionellen Untersuchungsbogen" auf Seite 2 niedergelegten Funktionseinschrän-kung auszugehen. Ist diese Seite nicht ausgefüllt oder es sind ausschließlich Normwerte eingetragen, so ist davon auszugehen, dass keine körperliche Behinderung vorliegt.

Die Vorlage eines Schwerbehindertenausweises, aus dem die Behinderung nicht hervorgeht, berechtigt den Klassifizierer nicht, eine sportartbezogene Funktionsbehinderung als Grundlage zu nehmen. Es muss in einem solchen Fall der Bescheid eingereicht werden, aus dem die körperliche Funktionsbehinderung hervorgeht.

Die vom DBS vorgegeben Regeln sind von den beratenden sportmedizinischen Aus-schüssen unter Anhörung von Fachärzten/innen bearbeitet worden. Sie sollen den sporttreibenden Menschen mit Behinderung soweit wie möglich vor sportausgelösten Schäden bewahren. Die über die Sportfähigkeit entscheidenden Ärzte sollen sich in den zu beurteilenden Sportarten auskennen, um eine Beurteilung der Leistungsfähigkeit des Sportlers für die gewählte Sportart abgeben zu können. Der/die attestierende Arzt/Ärztin hat eine hohe Verantwortung für den Sportler, deshalb sollte auch die Leistungsanforderung gegenüber dem Arzt nicht heruntergespielt werden. Der Startpass des DBS gilt für alle Wettkämpfe der gewählten Sportart, gleich ob Rundenspiele oder Deutsche oder internationale Meisterschaften. Insofern gibt es auch keine Abstu-fungen für Wettkämpfe in den Sportpässen. Letztendlich ist aber jeder Mensch für seine Handlungsweisen selbst verantwortlich, wir Ärzte haben immer nur beratende Auf-gaben, um voraussehbare Schäden zu vermeiden.

In diesem Sinne bitte ich die Sportler, Übungsleiter, Trainer und Vereinsvorsitzende die Kompetenz des/der Arztes/Ärztin anzuerkennen und die Entscheidungen der Amtsträger zu akzeptieren. Der Sport soll in den richtigen Bahnen helfen, unser Leben besser zu meistern und uns Freude und Entspannung geben. Wir Ärzt/Ärztinnen helfen jedem im Rahmen seiner Möglichkeiten einem geliebten Sport nachzugehen und es soll durchaus - muss aber nicht bei Gefährdung - auch der Wettkampf Lebenserfüllung geben.

Bei Fragen stehe ich zur Verfügung.

Herzliche Grüße
Dr. Jürgen Eltze