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17.5.2012 : 11:22 : +0200

Anerkennungsverfahren als Leistungserbringer von Rehabilitationssport

Es ist schon immer ein Ziel im Rehabilitationssport gewesen, den Teilnehmerinnen und Teilnehmern eine hohe Qualität in der Betreuung und der Sicherheit in der Sportpraxis zu gewährleisten.  Für dieses Ziel standen und stehen unsere Vereine mit ihren vielfältigen Angeboten.

Neu ist heute das Bestreben, Qualität zu "managen", d.h. das bereits erreichte Niveau im Sportverein zu erfassen und die Ansatzpunkte für eine Weiterentwicklung des Rehabilitationssportes zu ermitteln. Dies soll möglichst systematisch und behutsam erfolgen.

1. Rechtliche Verpflichtung

§ 19 der Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining vom 1. Oktober 2003 in der Fassung vom 01.01.2007 sagt dazu folgendes:

  • Die Rehabilitationssportgruppen sind zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität der von ihnen erbrachten Leistung verpflichtet. Die Leistungen müssen dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse entsprechen und in der fachlich gebotenen Qualität erbracht werden.
  • Für die Rehabilitationssportgruppen besteht die Verpflichtung, an einem Qualitätssicherungsprogramm der Rehabilitationsträger teilzunehmen.

Wenn wir diese Bestimmung umsetzen, geht es uns, den Verantwortlichen im BSNW, insbesondere darum, alle unsere Vereine bei der Umsetzung zu unterstützen, d.h. ein solches System zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität der Rehabilitationssportangebote  einzuführen, das von allen Vereinen erfüllt werden kann.

2. Anerkennungsverfahren

Aufgabe des Verbandes (BSNW) ist gemäß seiner Satzung  die „Anerkennung von  Mitgliedern zur Berechtigung, Sport nach Maßgabe gesetzlicher Bestimmungen oder Vereinbarungen (Verträge) im Auftrag von Rehabilitationsträgern durchzuführen“ (§ 3, 8.  Satzung  des BSNW).  Dazu wurde folgende Neuregelung getroffen:

Mit Beginn am 1. Juli 2005 wurde ein neues Anerkennungsverfahren installiert.  Das bisherige Verfahren der pauschalierten Anerkennung wurde ersetzt durch die Zertifizierung jeder einzelnen Rehasportgruppe eines Vereines.  Diese  Anerkennung als Leistungserbringer für Rehabilitationssport hat eine zeitliche Befristung auf 2 Jahre. Das Verfahren ist zwischenzeitlich abgeschlossen, die Gruppen sind erfasst und im Internet unter dem Stichwort „Rehasport“ in einer Datenbank veröffentlicht. Die dort benannten Vereine mit ihren Sportgruppen sind zertifiziert. Darüber hinaus im Verein betriebene Sportgruppen haben keine Berechtigung mehr, Rehabilitationssport mit den Reha-Trägern abzurechnen.

Mit diesem Verfahren wurde ein erster Schritt im Qualitätsmanagement unseres Verbandes getan: Die Erfassung des „Ist-Zustandes“, auf dessen Grundlage nunmehr mit der Umsetzung weiterer Schritte zur Verbesserung und Erfassung der Qualität der Angebote in den Vereinen begangen werden kann.

Die erforderlichen Formulare, um die Gruppen Ihres Vereins anerkenn zu lassen, finden Sie auf der rechten Seite als Downloads.

3. Einführung eines Qualitätsmanagements

Die Befristung auf 2 Jahre bedeutet, dass zur Verlängerung der Anerkennung als Leistungserbringer weitere Schritte unternommen werden müssen. Diese dienen dann der Erfassung der Qualität und entwickeln sich mit den Jahren zu einem kontinuierlichen Prozess der Anpassung an neue bzw. weitere Entwicklungen.

Grundlage für die Einführung der folgenden Maßnahmen ist der § 3 unserer Satzung. In Punkt 9 ist als Aufgabe des BSNW festgeschrieben:  „Festlegung der Voraussetzungen für die Anerkennung sowie Durchsetzung und Überprüfung dieser Voraussetzungen gegenüber … anerkannten Mitgliedern.“  Und weiter unter 10. heißt es dann, dass die Anerkennung „mit Auflagen verbunden werden kann, die der Erfüllung gesetzlicher Bestimmungen und der für die Anerkennung festgelegten Voraussetzungen dienen. Bei Verstößen gegen die Voraussetzungen die die Auflagen kann die Anerkennung widerrufen werden“ (§ 3, Nr. 10. Satzung BSNW).

Es werden zur Verlängerung der Anerkennung drei unterschiedliche Instrumente angeboten:

  • Teilnehmer-Zufriedenheitsbefragung
  • Qualitätszirkeltage
  • Vereinsbesuche mit Beratung

Jede anerkannte Gruppenleitung  verpflichtet sich, an einer dieser Maßnahmen teilzunehmen und erhält dafür eine Verlängerung der Anerkennung für 2 weitere Jahre. Erfüllt er im Laufe dieser beiden Jahre die Bedingungen, wird mit der Verpflichtung zur weiteren Teilnahme an dieser oder einer anderen Maßnahme die Anerkennung erneut verlängert (usw.).

Ab Juli 2007 hat  die Einführung dieser Instrumente mit einer Modellphase bundesweit begonnen. Das Verfahren wird ab Januar 2008 zur Qualitätssicherung in allen Landesverbänden des DBS verbindlich eingeführt.

4. Teilnehmer-Zufriedenheitsbefragung

Das Ziel dieser Aktion ist, mit Fragebögen an die Teilnehmenden der Rehasportgruppen in den Vereinen  die Stärken und Schwächen des Angebotes zu erkennen, sodass das Angebot noch wirkungsvoller und attraktiver gestaltet werden kann. Der Schwerpunkt des Fragebogens bezieht sich auf  Gestaltung und  Wirkung des  Rehasportangebotes. Gefragt wird z.B. nach der Zufriedenheit der Teilnehmenden mit dem Sportangebot, dem Übungsleiter oder den Rahmenbedingungen.

Der BSNW bietet dazu eine kostenlose und anonymisierte Auswertung der Bewertungsbögen an. Durch eine zentrale Auswertung der eingegebenen Ergebnisse der Gruppen kann jeder Übungsleiter und Verein seine Ergebnisse mit den Mittelwerten der anderen Gruppen im BSNW vergleichen.

Durch die Wiederholung dieser Aktion (insgesamt zweimal im Anerkennungszeitraum) kann jeder Verantwortliche die Entwicklung der Zufriedenheit der Teilnehmenden des Rehasportangebotes vergleichen und je nach Ergebnis entsprechende Schritte einleiten.

5. Qualitätszirkeltage (QZT)

Diese Maßnahme ist die aufwändigste, aber – aus unserer Sicht – effektivste Methode der Verbesserung der Qualität in unseren anerkannten Rehasportgruppen und stellt eine sinnvolle Ergänzung  zu den Lehrgängen zur Lizenzverlängerung dar.  Es handelt sich also um eine Mischung aus Fortbildungslehrgang (Lizenzverlängerung) für Übungsleiter und einem Qualitätszirkel.

Ziel und Aufgabe der Qualitätszirkeltage ist

  • die Heranführung und die Betreuung der Übungsleiter/innen im Rehabilitationssport an die kritische Selbstreflexion des eigenen Handelns als Übungsleiter/in,
  • die Entwicklung der Fähigkeiten und Fertigkeiten als Übungsleiter im Sinne eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses,
  • die Einleitung konkreter Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung auf allen Ebenen der Vereinsarbeit, die für die Übungspraxis im Rehabilitationssport relevant sind,
  • die Entwicklung von Strategien und Wegen zur Kooperation und Vernetzung und
  • die Sicherung der Kommunikation und des Informationsflusses zwischen den Sportverbänden, den Trägern der Rehabilitationssportangebote (Sportvereine) und den Übungsleiter/innen

Zwischenzeitlich sind schon verschiedene ReferentInnen zu Moderatoren fortgebildet worden und die ersten Informationsveranstaltungen zu dieser Methode haben stattgefunden. Die ersten Auftaktveranstaltungen finden noch in diesem Jahr statt. Die TeilnehmerInnen haben sich dazu bereits angemeldet und erhalten in Kürze weitere Informationen von der BSNW – Geschäftsstelle.

Die QZT werden halbjährlich  durchgeführt und bestehen aus 8 Unterrichtseinheiten (UE),  verteilt auf  Inhalte des Qualitätszirkel mit 3 – 4 UE und „klassischen“  Fortbildungsinhalten mit  4 – 5 UE. Ob die Veranstaltung an einem Tag (z.B. samstags 8 UE) oder aber in zwei Teileinheiten zu je 4 UE (z.B. abends innerhalb der Woche) durchgeführt wird, entscheidet die Gruppe selbst.  Die Teilnahme an dieser Maßnahme dient in erster Linie zur weiteren Verlängerung der Anerkennung der Gruppe. Gleichzeitig dient sie  – sozusagen als“ Nebenprodukt“  -   der Lizenzverlängerung. Teilnahmeberechtigt sind nur FachübungsleiterInnen, die in einer anerkannten Gruppe aktiv sind.

6. Vereinsbesuche mit Beratung

Es handelt sich um einen Besuch des Vereines, bei dem die Umsetzung des Rehabilitationssportes ins seiner Gänze mit allen handelnden Personen (Vorsitzender, Schatzmeister, Übungsleiter usw.) anhand eines standardisierten Fragebogens beleuchtet wird. Schwachstellen werden benannt und Lösungswege aufgezeigt bzw. gemeinsam entwickelt. Da dieses Instrument sehr aufwändig ist, sind die Kosten in Höhe von ca. 100,00 €  vom Verein zu übernehmen.

7. Audit (dies sind unangekündigte Kontrollbesuche)

Bei dieser Maßnahme erhält der Verein bzw. vielmehr eine seiner anerkannten Gruppen einen unangemeldeten Besuch, um zu überprüfen, ob die Rahmenbedingungen und die gemeldeten Inhalte mit der Praxis übereinstimmen. Dazu werden seitens des BSNW sogenannte  Auditoren   benannt, die berechtigt sind, die anerkannten Sportstunden  zu besuchen. Die Ergebnisse werden protokolliert und im Nachgang mit dem Verein und der Übungsleiterin bzw.  dem Übungsleiter besprochen.

Sollten bei diesem Besuch Probleme festgestellt werden, so können diese im Nachgang durch eine Vereinsberatung durch ehrenamtliche oder hauptberufliche Mitarbeiter des BSNW  besprochen und behoben werden.

Die so genannten "Audits" werden im Augenblick nur bei einer vorliegenden Beschwerde durch Patienten oder Krankenkassen durchgeführt.