Das "Kleingedruckte"
Teilnahmebedingungen
1. Voraussetzungen für die Teilnahme
1.1 |
| Die Lehrgänge im BSNW sind auf die Belange der sporttreibenden Menschen mit Behinderung abgestellt. Im Sinne der Hilfe zur Selbsthilfe und der damit verbundenen gewünschten Selbstbestimmung der Sportgruppen ist die Ausbildung von Menschen, die selbst behindert sind, ausdrücklich erwünscht. Menschen mit Behinderung werden deshalb aufgefordert, sich zu Übungsleiter/Innen B Rehabilitationssport ausbilden zu lassen. |
1.2 | Die Ausbildung der ehrenamtlichen Übungsleiter/Innen basiert auf der Tatsache, dass die Teilnehmer/Innen sowohl eigene Sporterfahrung haben (z. B. durch regelmäßige Teilnahme am Übungsangebot der Vereine) und dass sie bereits Erfahrungen im Umgang mit einer bestimmten Zielgruppe mitbringen. Dieser kann während eines Lehrganges nicht vermittelt werden. Sporterfahrung in der Behindertenarbeit ist also Voraussetzung für die Teilnahme an der Übungsleiterausbildung. | |
1.3 | Regelmäßige Teilnahme |
2. Anmeldeverfahren
2.1 |
| Die Teilnehmer/Innen müssen die allgemeinen Teilnahmeregelungen einhalten und die Voraussetzungen für die jeweiligen Ausbildungsgänge erfüllen. |
2.2 | Die Anmeldung erfolgt auf dem entsprechenden Vordruck (s. Anhang) über einen Mitgliedsverein des BSNW an die Geschäftsstelle des ausrichtenden Landesverbandes spätestens bis zum angegebenen Meldeschluss. Später eingehende Meldungen werden nicht mehr berücksichtigt. | |
2.3 | Der Verein hat auf dem Anmeldeformular (s. Anhang) zu bescheinigen, dass die neuen Übungsleiter/Innen nach Erhalt der Lizenz mindestens 1 Jahr in einem Mitgliedsverein des BSNW oder eines DBS-Landesverbandes eingesetzt werden. | |
2.4 | Die Teilnehmer/Innen erhalten von der Geschäftsstelle des BSNW eine Lehrgangsbestätigung oder -absage. Im Falle einer Bestätigung werden sie aufgefordert, die Lehrgangsgebühr zu überweisen (siehe Punkt 3). | |
2.5 | Vor Lehrgangsbeginn erhalten die Teilnehmer/Innen vom BSNW alle weiteren Informationen zum Lehrgang. Der ausrichtende Landesverband ist Ansprechpartner bei allen Fragen zum Lehrgang. | |
2.6 | Die Durchführung des Lehrganges ist von einer ausreichenden Anzahl von Teilnehmer/Innen abhängig. Sollte diese Mindestteilnehmerzahl nach Meldeschluss nicht erreicht werden, muss der Lehrgang abgesagt werden. |
3. Kosten
3.1 |
| Die Kosten/Lehrgangsgebühren sind der Ausschreibung zu entnehmen und nach bzw. mit Bestätigung zum Lehrgang innerhalb der angegebenen Frist entsprechend zu entrichten. Die Gebühren der Landesverbände sind unterschiedlich wegen unterschiedlicher Förderbedingungen in den Ländern. | ||||||||||||||||
3.2 | Wird die Lehrgangsgebühr nicht innerhalb der angegebenen Frist an den BSNW entrichtet, behält sich der BSNW das Recht vor, den Teilnehmerplatz ohne weitere Benachrichtigung an eine andere auf der Warteliste stehende Person zu vergeben. | |||||||||||||||||
3.3 | Die Lehrgangsgebühren gelten nur für über Mitgliedsvereine des BSNW gemeldete Teilnehmer/Innen. Die Überweisung der Lehrgangsgebühren ist bei Zahlungsaufforderung unter Angabe der Lehrgangsnummer und der teilnehmenden Person für alle Lehrgänge an den BSNW zu entrichten. Bei Lehrgängen anderer Landesverbände sind die Lehrgangsgebühren an den ausrichtenden Landesverband zu entrichten. | |||||||||||||||||
3.4 | Die Lehrgangsgebühren für die diesem Lehrgangsplan angeschlossenen Behinderten–Sportverbände entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Tabelle.
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3.5 | Für Nichtmitglieder der beteiligten Landesverbände und für externe Teilnehmer/Innen ist kein Zuschuss möglich. Daher sind hier höhere Gebühren erforderlich. Sie betragen z. Zt. 300,00 € pro Tag. Außerdem ist eine Teilnahme nur möglich, wenn Plätze von Teilnehmer/innen der Mitgliedsvereine nicht besetzt werden. | |||||||||||||||||
3.6 | Eine Anrechnung oder Teilfinanzierung der Lehrgangsgebühren durch Bildungsschecks, Bildungsprämien und Prämiengutscheinen jeglicher Art ist leider nicht möglich. Bei Absagen nach Meldeschluss wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 25% der Lehrgangsgebühr, mindestens jedoch 37,50 € erhoben. Sollten außerdem Ausfallgebühren entstehen, werden diese ebenfalls in Rechnung gestellt. Bei Absagen innerhalb einer Woche vor Lehrgangsbeginn ist eine Rückzahlung der Lehrgangsgebühr nicht mehr möglich. | |||||||||||||||||
3.7 | Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass Teilnehmer/Innen, die keinem Sportverein angehören, nicht sporthilfeversichert sind. Der Veranstalter und Ausrichter haftet für Schäden nur in den Grenzen und im Umfang des über die Sporthilfe Lüdenscheid zur Verfügung stehenden Versicherungsschutzes. Die Haftung für darüber hinausgehende Schäden wird ausdrücklich ausgeschlossen. Ebenso besteht keine Haftung für Sport- und Wegeunfälle. Ansprüche aus den Sportunfall-Versicherungsverträgen der Landessportbünde / des DBS werden von dieser Haftungsbegrenzung nicht berührt. |
4. Lehrgangsmaterialien
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| Vor bzw. während des jeweiligen Lehrganges wird über Art und Umfang der Lehrgangsmaterialien informiert. Der Verlag „Neuer Start GmbH“ hat für die Ausbildung von Übungsleitern B im Rehabilitationssport ein Handbuch „Rehabilitationssport“ herausgegeben. Dieses Buch ist die Grundlage für die Ausbildung und gilt somit als Standardwerk. Für die Ausbildung empfehlen wir daher den Erwerb dieses Buches. |
5. Vergabe der Lizenzen
5.1 |
| Lizenzen werden grundsätzlich nur an solche Teilnehmer/Innen vergeben, die alle Bedingungen erfüllt haben und die nach der Ausbildung in einem Mitgliedsverein der am Lehrgangsplan beteiligten Fachverbände als Übungsleiter/In tätig werden. |
5.2 | Andere Teilnehmer/Innen erhalten Teilnahmebescheinigungen. | |
5.3 | Vom Prüfling sind alle Unterlagen komplett vorzulegen, die für Erteilung der Lizenz von Bedeutung sind.
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6. Hinweise zur Lizenzverlängerung
Es gilt der Grundsatz, dass für alle Übungsleiter/Innen der regelmäßige Besuch von Fortbildungsveranstaltungen sinnvoll und notwendig ist. Nach Abschluss der Übungsleiterausbildung ist noch niemand perfekt. Aus diesem Grunde ist es sinnvoller, in kürzeren Abständen (möglichst in jedem Jahr) an zeitlich ebenfalls kürzeren Veranstaltungen teilzunehmen als nur alle vier Jahre an einer Wochenendmaßnahme.
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6.1 |
| Teilnahmebedingungen Die Fortbildungsveranstaltungen sind inhaltlich auf die in der Ausschreibung angegebenen Lizenzinhaber ausgerichtet. Die Teilnehmer/Innen erhalten am Ende der Veranstaltungen einen entspr. Eintrag in das Qualifizierungsbuch, aus denen die Anzahl der Lerneinheiten hervorgeht. Zur Verlängerung einer Lizenz ist der Nachweis von insgesamt mind. 15 Lerneinheiten notwendig. Damit die jeweilige Lizenz ihre Gültigkeit behält, muss der Übungsleiterausweis im Jahre des Ablaufens der Lizenz zusammen mit den entsprechenden Unterlagen an die Geschäftsstelle zur Verlängerung geschickt werden. Anerkannt werden Fortbildungsmaßnahmen aus den letzten beiden Jahren der Lizenzgültigkeit. |
6.2 | Kosten | |
6.3 | Besonderheiten |











